

Diese Variante der Mitgliedschaft soll neuen Interessenten den Einstieg in den Golfsport erleichtern. Für Golfer, die nur wenig Zeit finden bzw. aus gesundheitlichen Gründen, den Sport nicht mehr voll ausüben können, bietet diese Möglichkeit eine gute Alternative.
Sie zahlen jährlich einen Beitrag von 300 € zzgl. Verbandsbeitrag für die freie Nutzung von Driving Range, Kurzplatz und Putting Grün. Zur Nutzung des wunderschönen Grambeker Golfplatzes erheben wir vor jeder Runde eine Spielgebühr zu 50% auf das reguläre Greenfee. Zudem führen wir Ihr Hcp und Sie erhalten einen DGV-Ausweis, der es Ihnen ermöglicht, auch auf anderen Plätzen gegen Greenfee spielen zu können.

| Mitgliedschaftsart |
Aufnahmegebühr |
Investitionsumlage (5) |
Jahresbeitrag |
| Ordentliche Mitglieder (1) |
1.500,00 € |
4.350,00 € (Ehepaare) 2.550,00 € (Einzel) |
940,00 € |
| Auswärtige Mitglieder (2) |
1.500,00 € |
4.350,00 € (Ehepaare) 2.550,00 € (Einzel) |
740,00 € |
| Jahresmitglieder (3) |
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1.240,00 € |
| Jahresmitglieder Wenigspieler (6) |
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300,00 € |
| Zweitmitglieder (4) |
770,00 € |
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490,00 € |
| Jugendliche bis 12 Jahre |
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95,00 € |
| Jugendliche 13 bis 18 Jahre |
100,00 € |
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100,00 € |
| Jugendliche 18 bis 27 Jahre |
300,00 € |
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200,00 € |
| Fördernde Mitglieder ohne Spielrecht |
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180,00 € |
Mitglieder mit eingeschränktem und befristetem Spielrecht (5) |
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200,00 € |
| Verbandsbeiträge DGV/LSV |
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30,00 € |
| Verbands-Golfmagazin |
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30,00 € |

- Personen, die aus ihrem Heimatclub nach Grambek wechseln möchten, zahlen nur eine Aufnahmgebühr von 770 €, wenn sie einen entsprechenden Antrag an den Vorstand gestellt haben. Dieser muss geprüft und genehmigt werden. Bei Aufnahme nach dem 01. Januar wird für das laufende Kalenderjahr der Jahresbeitrag zeitanteilig für volle Monate berechnet. Eine Investitionsumlage kann entfallen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass im Heimatclub eine Investitionsumlage voll gezahlt wurde.
- Ordentliche Mitglieder, die mehr als 100 km von Grambek entfernt wohnen und einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
- Jahresmitglieder ohne Stimmrecht. Bei Umwandlung in eine Ordentliche Mitgliedschaft werden 300 € p. A. bis maximal zur Höhe der Aufnahmegebühr auf diese angerechnet. Für das Restjahr wird zeitanteilig der Beitrag für Ordentliche Mitglieder erhoben. Eine Umwandlung als Wenigspieler kann erst nach Ablauf des Mitgliedschaftjahres erfolgen.
- Zweitmitglieder, die Ordentliche Mitglieder des Clubs waren, zahlen keine Aufnahmegebühr.
- Die Investitionsumlage kann innerhalb von 10 Jahren in Raten bezahlt werden.
- Wenigspieler (Jahresmitglieder) zahlen für 12 Monate einen Grundbeitrag von 300 € für die freie Nutzung von Driving Range, Kurzplatz und Putting Green. Für die Nutzung des Golfplatzes wird ein 50%iges Greenfee erhoben.
Die Beiträge der Ordentlichen Mitglieder, Auswärtigen Mitglieder, Jahresmitglieder und Zweitmitglieder können bei Erteilung einer Einzugsermächtigung in Halbjahres- oder Monatsbeträgen geleistet werden. Bei Monatszahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr für den Verwaltungsaufwand von 60 €, bei Halbjahreszahlungen von 20 € erhoben.
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